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Feuerungs-Kontrolle

Feuerungs-Kontrolle

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes ist Grundlage für die Feuerungs-Kontrolle. Öl- und Gasfeuerungen (bis 350 kW) sind alle 2 Jahre zu kontrollieren. Für Holzfeuerungen besteht keine Kontrollpflicht, sofern nur naturbelassenes Holz verbrannt wird. Die Feuerungskontrolle ist Sache der Gemeinde.

Die Feuerungs-Kontrolle misst in den Abgasen

  • den Anteil Kohlenmonoxid (Parameter für die Verbrennungsgüte)
  • den Abgasverlust (Parameter für die energetische Wirksamkeit)
  • den Russ-Anteil
  • die unverbrannten Ölanteile

In Gemeinden mit liberalisierter Feuerungskontrolle führt der Oertli Servicetechniker diese Messungen im Rahmen der periodischen Wartung automatisch durch. Ihr Oertli Servicetechniker gibt ihnen gerne über die örtlichen Vorschriften Auskunft.

Seit 1992 dürfen nur noch stickoxidarme Feuerungen (sogenannte Low-NOx-Feuerungen) installiert werden. Bestehende Anlagen müssen saniert werden, wenn der Abgasverlust zu hoch ist. Die Gemeinde spricht in diesen Fällen eine Sanierungs-Verfügung mit einer Sanierungsfrist aus. Aber auch ohne Sanierungs-Verfügung lohnt sich eine Sanierung: Ältere Anlagen sind meist überdimensioniert und arbeiten mit zu hohen Heiztemperaturen. Ein schlechter Wirkungsgrad und ein hoher Schadstoff-Ausstoss sind die Folge.

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